Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Allgemeines

Die Paragliding Engadin GmbH vermittelt Passagierflüge mit Gleitschirmen. Neben der Vermittlung kann Paragliding Engadin GmbH weitere Dienstleistungen und das Inkasso des Flugpreises übernehmen. Ausgeführt werden die Passagierflüge durch selbstständige Piloten. Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier abgeschlossen. Für den Beförderungsvertrag gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB werden dem Passagier im Rahmen der Vermittlung durch die   Paragliding Engadin GmbH ausgehändigt und können zudem auf der Homepage der Paragliding Engadin GmbH www.paragliding-engadin.ch  eingesehen werden. Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, oder auf andere Weise, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt - gemeint sind aber sämtliche Geschlechter.

 

 

Vertragsschluss und salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

 

Minderjährige oder unmündige Passagiere

Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss dem Piloten vorgängig eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden. 

 

 

Zahlung und Gutscheine

Das Flugticket enthält die Namen der Vertragsparteien (Luftfrachtführer und Passagier) und den bezahlten Flugpreis. Es gilt gleichzeitig auch als Quittung. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.

Über die Ausstellung, Anrechnung und Gültigkeit von Gutscheinen werden besondere Vereinbarungen getroffen.

 

 

Pilot und Gerät

Der mit der Durchführung des Passagierflugs beauftragte Pilot ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Gleitschirm und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Gleitschirm ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich. 

 

 

Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers

Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Gleitschirm Auswirkungen haben könnten. Im Zweifelsfall orientiert er den Piloten spätestens während den Startvorbereitungen. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten. Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten eigenen oder den ihm zur Verfügung gestellten Helm und festes Schuhwerk zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, warme Kleidung o.ä.) machen.

 

 

Haftungsausschluss / Versicherung

Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. 

 

Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Gleitschirmfluges entstanden sind, wird ausdrücklich wegbedungen. Für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen ein Haftungsausschluss nicht möglich sein sollte, so hat der Pilot eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5Mio abgeschlossen. In solchen Fällen wird die Haftung der Pilot auf maximal diesen Betrag beschränkt.

 

 

Termin, Durchführungsort, Dauer und Annullation durch den Veranstalter

Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht. Nach Möglichkeit wird der Passagierflug auf den nächsten freien Termin verschoben. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Passagier, so kann dieser den bezahlten Flugpreis zurückfordern. Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den Meteo-Verhältnissen. Ist dem Passagier eine Mindestdauer des Fluges zugesichert worden und konnte diese nicht erreicht werden, so kann er die Differenz des Flugpreises pro rata der effektiven zur zugesagten Flugzeit zurückfordern. 

Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

 

 

Annullation durch den Passagier

Annulliert der Passagier den Flug, obwohl ein solcher möglich wäre, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises: 

 

 

 

 

Foto- und Filmaufnahmen

Der Pilot verfügt über professionelle Foto/Video-Ausrüstung (GoPro o.Ä), sodass das Flugerlebnis entsprechend aufgenommen wird, vorausgesetzt die Zusatzleistung Video/Foto-Package wurde vom Passagier im Voraus dazu gebucht.

Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven dürfen während dem Flug nicht benutzt werden. Der Pilot kann Ausnahmen davon unter (Sicherheits-)Auflagen gestatten. Der Teilnehmer stimmt einer Verwendung des im Rahmen des Erlebnisses erstellten Bild- und Filmmaterials durch den Veranstalter für Werbezwecke etc. zu. 

 

 

Transportkosten / Bergbahnen 

Die Transportkosten für Bergbahnen oder sonstige Fahrten sind im Preis nicht enthalten. 

 

 

Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Paragliding Engadin GmbH zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

 

Gerichtstand für Passagiere aus den USA oder Kanada

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Paragliding Engadin GmbH noch der Pilot auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.

 

 

Gelesen und einverstanden